Eltern
Elternmitarbeit
Zusammenarbeit mit Eltern
Gemeinsam neue Wege gehen… Unsere Schule strebt eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus an. Die Lehrkräfte bieten regelmäßig einen Elternsprechtag an. Zudem ist es möglich bei Bedarf Termine zu vereinbaren. Innerhalb der Schuljahre werden Elternabende durchgeführt. Die Hilfe der Eltern ist unverzichtbar, wenn es darum geht, Feste oder Projekte durchzuführen.
Mitwirkung in der Elternvertretung
Einige Wochen nach Schuljahresbeginn werden Sie zur ersten Klassenelternversammlung eingeladen. Die Lehrkraft wird Sie über inhaltliche und methodische Angelegenheiten des Unterrichts informieren. Am ersten Elternabend wird die Elternvertretung der Klasse gewählt. Sie besteht aus der/dem Vorsitzenden der Klassenelternschaft sowie einer/einem Stellvertreter/in. Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat, aus dem die Mitglieder für die Gesamtkonferenz gewählt werden.
Kopiergeld
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird ein Betrag von 5,00 Euro für Kopien eingesammelt.
Entschuldigungen
Kann Ihr Kind aus Krankheitsgründen oder anderen zwingenden Umständen nicht zur Schule kommen, erbitten wir entweder eine schriftliche oder telefonische Information am ersten Fehltag. Wenn Ihr Kind wieder da ist, benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Bei längerer Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Unser Sekretariat ist Mo-Do. ab 8.30 Uhr besetzt. ( 05721/3789 )
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie uns mal nicht sofort erreichen sollten, dann gehen wir einer anderen Arbeit zum Wohle Ihres Kind nach.
Gern können Sie uns auch eine Email schreiben. schule@gsbergkette.de
Teilen Sie der Schule bitte für den Notfall eine aktuelle Telefonnummer mit, unter der Sie oder Angehörige im Notfall immer erreichbar sind.
Beurlaubungen:
Unmittelbar vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung in der Regel nicht zulässig. Beurlaubungen können in begründeten Einzelfällen auf einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten hin, von der Schulleitung genehmigt werden, sofern keine Gründe entgegenstehen. Anfragen müssen immer durch Erziehungsberechtigte und nicht durch Schülerinnen und Schüler erfolgen. Im Falle von Beurlaubungen muss der versäumte Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nachgeholt werden.